Benutzungsordnung für die öffentlichen Internetplätz der Gemeindebücherei Süderbrarup
§ 1
Die Internetplätze in der Bücherei darf nutzen, wer entweder im Besitz eines gültigen Benutzerausweises ist oder die Verpflichtungserklärung für öffentliche Internet-Zugänge unterzeichnet hat.
Minderjährige ab 12 Jahren benötigen in jedem Fall die schriftliche Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten.
§ 2
Der Zugang zu den Internetplätzen wird durch das Büchereipersonal geregelt. Die Bücherei ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Internetnutzung erforderlichen
personenbezogenen Daten zu erheben und zu speichern. Sie werden ausschließlich von der Bücherei und nur für den genannten Zweck verwaltet.
§ 3
Inhalte gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts dürfen nicht aufgerufen, abgespeichert oder verbreitet werden.
Bestellungen und Buchungen dürfen über den Internetplatz der Bücherei nicht abgewickelt werden. Das Herunterladen von Standard-Software und Betriebssystemen ist untersagt, es sei denn, der
Produzent hätte das
Herunterladen ausdrücklich gestattet. Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet.
Bei Missbrauch, Beschädigung und /oder Manipulation der Hard-oder Software haftet der/die Benutzer(in). Private Speichermedien (Disketten u. a.) dürfen nicht benutzt werden. Eine kommerzielle
Nutzung der Internetplätze ist nicht erlaubt.
§ 4
Die Bücherei übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang jederzeit gewährleistet ist. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, die Qualität und die Verfügbarkeit von
Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung abgerufen werden. Sie haftet nicht für Schäden, die an Dateien, Datenträgern und Hardware/Geräten von
Benutzer(innen) durch abgerufene Software entstehen.
§ 5
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung können Zugangsverbote verhängt werden. Die sich aus § 832 BGB
ergebende zivilrechtliche Haftung der Aufsichtspflichtigen für minderjährige Benutzer(innen) bleibt unberührt.
Süderbrarup im Januar 2010 Der Bürgermeister
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